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  • Ziele

    Im Rahmen der Unterrichtsbesuche bzw. alternativen Formaten werden die Lehramtsanwärter:innen durch die Fachleitungen und Kernseminarleitungen beraten, um so ihre fachlichen, fachdidaktischen und methodischen Kompetenzen zu erweitern und zu vertiefen. Ebenso grundlegend ist es in diesem Zusammenhang, die Lehramtsanwärter:innen darin zu unterstützen, ihre Lehrer:innenpersönlichkeit sukzessive weiterzuentwickeln und zu stärken. In besonderer Weise wird die Reflexionskompetenz in Bezug auf das eigene Lehrer:innenhandeln, die Fachlichkeit und die methodischen Entscheidungen gefördert.


    Konkrete Umsetzung

    Kurzgefasste Planung

    Die Lehramtsanwärter:innen legen den Seminarausbilder:innen vor dem Unterrichtsbesuch eine kurzgefasste Planung vor, sofern der Besuch mindestens drei Werktage zuvor terminiert wurde (§11 (3) OVP). Dabei ist es ihnen freigestellt, welche Darstellungsform sie wählen. Mit den unterschiedlichen Darstellungsformen werden sie im Rahmen der Fachseminare vertraut gemacht. Die Schwerpunktsetzungen in der Visualisierung der individuellen Planungs- und Handlungsentscheidungen liegen in der Eigenverantwortung der Lehramtsanwärter:innen.

    Die Visualisierungen der Planungen werden nicht bewertet und dienen nicht als Vorbereitung auf die Schriftliche Arbeit im Rahmen der UPP. Im Sinne der persönlichen Weiterentwicklung kann die kurzgefasste Planung jedoch auch Gegenstand der Unterrichtsnachbesprechung sein und die Planungskompetenz ist Bestandteil der Bewertung.

    Zudem ist es im Rahmen der personalisierten Ausbildung zu jeder Zeit möglich, Beratung zur Unterrichtsplanung in Anspruch zu nehmen, um die eigene Planungskompetenz kontinuierlich weiterzuentwickeln.

     

    Unterrichtsbesuche

    Die Lehramtsanwärter:innen führen in der Regel insgesamt 10 Unterrichtsbesuche durch. Diese Unterrichtsbesuche sind aufgeteilt auf die Fächer Deutsch (3 Unterrichtsbesuche), Mathematik (3 Unterrichtsbesuche) und das weitere Fach (4 Unterrichtsbesuche). Die Kernseminarleitungen werden zu zwei bewertungsfreien Beratungsbesuchen eingeladen. Diese können zusätzlich zu den 10 fachlichen Unterrichtsbesuchen durchgeführt werden oder die Kernseminarleitungen werden gemeinsam mit der jeweiligen Fachleitung zum Unterrichtsbesuch eingeladen. Als Unterrichtsbesuch gelten auch Einsichtnahmen in schulspezifische, alternative Unterrichtsformen, die die Lehramtsanwärter:innen vorbereiten, begleiten und reflektieren. Unterrichtsbesuche in alternativen Unterrichtsformaten sollten im Vorhinein mit den Fach-/Kernseminarleitungen abgesprochen werden.

    Lehramtsanwärter:innen an Schulen mit jahrgangsübergreifendem Konzept führen die Unterrichtsbesuche in den für die jeweiligen Fächer schulintern festgelegten Lerngruppen (entweder jahrgangsübergreifend oder jahrgangsbezogen) durch.

                              

    Beratungsgespräche im Rahmen von Unterrichtsbesuchen

    Ziel der Beratungsgespräche ist es, die Reflexivität der Lehramtsanwärter:innen zu stärken, sowie gemeinsam Ressourcen und individuelle Entwicklungsaufgaben zu erarbeiten und zu reflektieren. Dabei werden sowohl fachliche als auch persönliche Ziele der Weiterentwicklung in den Blick genommen.

    Die Lehramtsanwärter:innen eröffnen das Beratungsgespräch mit einer Reflexion ihres durchgeführten Unterrichts.

    Die anschließende Beratung orientiert sich an den individuellen Stärken- und Entwicklungsfeldern und schließt mit individuell formulierten Entwicklungsaufgaben ab. Diese können im Logbuch festgehalten werden.

    Die Unterrichtsnachbesprechungen sind somit in erster Linie eine reflektierte und dialogische Beratung der Lehramtsanwärter:innen durch die Fachleitungen. Die Lehramtsanwärter:innen können in der Nachbesprechung eigenständig Schwerpunkte setzen.

    Wenn es Lehramtsanwärter:innen zur Orientierung hilfreich erscheint, können Benotungen einer Unterrichtsstunde im Rahmen der Unterrichtsnachbesprechung ab dem 2. UB erfragt werden. Die rückgemeldete Benotung orientiert sich dabei an den Prüfungsstandards.

    Insgesamt sollte die Unterrichtsnachbesprechung einen Zeitrahmen von 75 Minuten nicht überschreiten.


     Schaubild UNB:Rechtliche Bezüge

    §10 OVP: Ausbildung an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung

    (5) Ausbildungsberatung erfolgt insbesondere im Zusammenhang mit Unterrichtsbesuchen, sie umfasst auch in der überfachlichen Ausbildung wiederholte, an Ausbildungsstandards orientierte Information über den erreichten Ausbildungsstand der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters. Diese können von den Seminarausbilderinnen und Seminarausbildern sowie den Schulleiterinnen und Schulleitern jederzeit Auskunft über ihren Ausbildungsstand erhalten.

    §11 OVP: Ausbildung an Schulen

    (3) Die Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder besuchen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Unterricht. Die Besuche dienen der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung. Umfang und Gestaltung des eingesehenen Unterrichts orientieren sich an der schulischen Praxis im Kontext der jeweiligen schulischen Bedingungsfelder. Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter kann einem Beratungsanliegen folgend eigene Schwerpunkte setzen. Die Ausbildung umfasst auch Unterrichtshospitationen bei Seminarausbilderinnen und Seminarausbildern sowie bei Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern. Die Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder legen im Benehmen mit der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter die Termine für die Besuche fest. In den beiden Fächern finden, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichtsbesuche statt, zu denen die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter eine kurzgefasste Planung vorzulegen hat, wenn der Besuch mindestens drei Werktage zuvor terminiert war. In der Planung soll auch die Einbindung der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters in Formen der Zusammenarbeit innerhalb kollegialer Gruppen deutlich werden. Unterrichtsbesuche und andere Ausbildungsformate beziehen Aspekte der Medienkompetenz und des lernfördernden Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechniken der digitalisierten Welt ein.

    OVP Anlage 1: Kompetenzen und Standards für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung

    Kompetenz 1: Lehrkräfte planen Unterricht unter Berücksichtigung unterschiedlicher Lernvoraussetzungen und Entwicklungsprozesse fach- und sachgerecht und führen ihn sachlich und fachlich korrekt durch

    Referenzrahmen Schulqualität NRW 2.2.1, A7; 4.2.1, A11

    Unterrichtsplanung und -durchführung kriteriengeleitet reflektieren, auswerten und daraus Konsequenzen für die Weiterarbeit ziehen