Kursthemen

Kursübersicht


  • Ein wichtiger Baustein der Ausbildung sind die sog. Unterrichtsbesuche (nach § 11 (3) OVP in der Regel 5 pro Fach), d.h. die fachbezogenen Seminarausbilder:innen ("Fachleiter:innen") besuchen Sie in Ihrem Unterricht. Unterrichtsbesuche dienen der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung. Die Beratung erfolgt im Anschluss an die Einsichtnahme der Seminarausbilder:innen in Ihren Unterricht im Rahmen der sog. Unterrichtsnachbesprechung. Dort erhalten Sie eine an Ausbildungsstandards orientierte Information über den erreichten Ausbildungsstand (§ 10 (5) OVP).

    Unterrichtsbesuche und andere Ausbildungsformate beziehen Aspekte der Medienkompetenz und des lernfördernden Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechniken der digitalisierten Welt ein (§11 (3) OVP).

    Für die fachbezogenen Unterrichtsbesuche stehen Ihnen mindestens die ersten 13 Ausbildungsmonate zur Verfügung, d.h. Sie können bis in den November (bei einer Prüfung im März bis in den Dezember) hinein Unterrichtsbesuche anbieten (die angebotenen Termine müssen allerdings kompatibel mit dem Kalender der jeweiligen Fachleitung sein). In Ausnahmen können Sie auch in den ersten Januartagen Unterrichtsbesuche anbieten.

    Für die Unterrichtsbesuche legen Sie den Seminarausbilder:innen eine kurzgefasste schriftliche Planung vor (§ 11 (3) OVP), die sog. Unterrichtsentwürfe. Deren Umfang soll laut Seminarbeschluss i.d.R. fünf Seiten ohne Anhang nicht überschreiten soll.

    Auch die überfachlichen Seminarausbilder:innen ("Kernseminarleiter:innen") besuchen Sie in Ihrem Unterricht, und zwar mindestens zweimal. Ebenso wie die Seminarausbilder:innen in Ihren beiden Unterrichtsfächern kommunizieren auch die Kernseminarleiter:innen eine an Ausbildungsstandards orientierte Information über den erreichten Ausbildungsstand (§ 10 (5) OVP), jedoch nicht in Form einer Note.

    Zur Vorbereitung und Strukturierung der Stellungnahme werden verschiedene Reflexionsbögen angeboten: