Staatsprüfung
Abschnittsübersicht
-

Die Staatsprüfung
In der Staatsprüfung wird festgestellt, ob und in welchem Maße die Prüflinge die Ziele des Vorbereitungsdienstes gemäß § 1 OVP erreicht und Handlungskompetenzen für den Lehrerberuf, wie sie im Kerncurriculum formuliert sind, erworben haben.
Die "Hinweise für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter" des Prüfungsamtes informieren über häufig gestellte Fragen rund um die Staatsprüfung.
Webseite des Landesprüfungsamtes
Für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter
- Hinweise für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter
- FAQ: https://www.laquila.nrw.de/faq-staatspruefung
- Versicherung am Ende der Schriftlichen Arbeit:
-
Am Ende einer Schriftlichen Arbeit müssen alle Prüflinge versichern, dass sie diese eigenständig verfasst haben und alle Entlehnungen – auch aus eigenen Arbeiten! – angegeben und kenntlich gemacht haben. Die konkrete Formulierung lautet wie folgt:

Für Ausbildungsschulen
Beurteilungsbeiträge/ Langzeitbeurteilungen
Termine
- mit Ablauf des 30.04.2025: Eintritt ins Prüfungsverfahren ( § 29 Abs. 2 OVP )
- bis spätestens drei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstag: Übersendung der Langzeitbeurteilungen gemäß § 16 OVP an das Landesprüfungsamt
- 02.09.2026 bis 12.10.2026: Durchführung der Staatsprüfung
- 31.10.2026: Zeugnisausgabe