G Öffentlich
Topic outline
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Ziele
Reflexionsgespräche dienen der persönlichen Weiterqualifizierung auf der Grundlage bereits erreichter berufsbezogener Kompetenzen, die in verschiedenen Kontexten Perspektiven zur individuellen Professionalisierung aufzeigen und entwickeln sollen.
Konkrete Umsetzung
Im Rahmen der Ausbildung finden eine Vielzahl von Reflexionsgesprächen statt. So ist besonders das Beratungsgespräch bei Unterrichtsbesuchen ein wesentlicher Bestandteil dieser Gespräche (siehe Baustein Unterrichtsbesuche). Individuelle personenorientierte Gespräche mit Coachingelementen werden durch die Kernseminarleitungen geführt (siehe Baustein Fach- und Kernseminararbeit). In den Regionalgruppe findet ein regelmäßiger reflexiver Austausch über individuelle Belange, unter anderem auch mit der Methode der „Kollegialen Fallberatung“ (KoFaBe) statt (siehe Baustein Regionalgruppe).
Darüber hinaus sind im Vorbereitungsdienst weitere Reflexionsgespräche vorgesehen: zwei Perspektivgespräche und ein Zwischenreflexionsgespräch pro Fach.
Perspektivgespräche
In den beiden nach § 15 OVP vorgeschriebenen Perspektivgesprächen sollen auf der Grundlage von bereits erreichten berufsbezogenen Kompetenzen Perspektiven für den weiteren Professionalisierungsprozess entwickelt werden. Sie finden im 1. und 5. Quartal der Ausbildungszeit statt. An diesem Gespräch nehmen die/der Lehramtsanwärter:in, die/der Ausbildungsbeauftragte der Schule und die/der Seminarausbilder:in des jeweiligen Kernseminares teil.
Die/der Lehramtsanwärter:in plant die Gespräche in Eigenverantwortung. Vorbereitend sollen die eigene berufliche Entwicklung und die daraus resultierenden Entwicklungsperspektiven reflektiert werden. Empfehlenswert ist eine Anknüpfung an das im Praxissemester absolvierte Bilanz- und Perspektivgespräch sowie die Nutzung der vom ZfsL bereitgestellten „Reflexionsanregungen zur Vorbereitung der Perspektivgespräche“. Die schriftliche Form der Vorbereitung ist freigestellt (z. B. Mind Map oder Concept Map, freie grafische Darstellung, Text etc.) und soll in einem eigenen Logbuch als Lerntagebuch festgehalten werden.
Die/der Lehramtsanwärter:in übernimmt in den Perspektivgesprächen die Gesprächsführung und dokumentiert die Ergebnisse sowie die angestrebten Entwicklungsperspektiven, die in einer oder mehreren Entwicklungsaufgaben formuliert werden. Die Ausführungen können von den anderen beiden Teilnehmenden ergänzt werden. Die Dokumentation des ersten Perspektivgespräches wird anschließend allen Beteiligten zur Verfügung gestellt und bildet die Ausgangsgrundlage für das zweite Gespräch im 5. Quartal. An diesem zweiten Gespräch ist der gleiche Personenkreis des ersten Gespräches beteiligt.
Zwischenreflexionsgespräch
Für das Kombifach Deutsch/Mathematik (D/M) und das jeweils weitere Fach (E, Sp, Ku, Mu, SU, KR, ER) findet je ein Zwischenreflexionsgespräch statt (siehe Baustein Leistungskonzept). Im Kombifach D/M erfolgt das Gespräch nach dem 3. Unterrichtsbesuch, im weiteren Fach nach dem 2. Unterrichtsbesuch.
Die Vorbereitung auf das Zwischenreflexionsgespräch erfolgt durch die/den Lehramtsanwärter:in. Das Zwischenreflexionsgespräch findet zwischen der/dem Lehramtsanwärter:in und der jeweiligen Fachleitung statt. Vertretungen aus dem Ausbildungsort Schule nehmen hieran nicht teil. Als Zeitrahmen sind für das Gespräch ca. 15 Minuten vorgesehen. Dabei wird von der/dem Lehramtsanwärter:in Bezug auf die in der Anlage 1 der OVP aufgeführten 11 Kompetenzen genommen.[1] Die Fachleitungen geben eine Rückmeldung über den zu diesem Zeitpunkt erreichten Leistungsstand im jeweiligen Fach, der in einer Notentendenz ausgedrückt wird.
Rechtliche Bezüge
Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter führt im ersten Quartal der Ausbildung und im fünften Quartal der Ausbildung, spätestens jedoch vier Wochen vor der Staatsprüfung, Perspektivgespräche mit einer Seminarausbilderin oder einem Seminarausbilder unter Beteiligung der Schule. Die Gespräche dienen dazu, auf der Grundlage der bereits erreichten berufsbezogenen Kompetenzen weitere Perspektiven zu entwickeln und Beiträge aller Beteiligten dazu gemeinsam zu planen. Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter plant das Gespräch und übernimmt die Gesprächsführung. Sie oder er dokumentiert die Gesprächsergebnisse in Textform und formuliert Ziele des eigenen Professionalisierungsprozesses. Die Dokumentation kann von den anderen Gesprächsteilnehmerinnen und Gesprächsteilnehmern ergänzt werden. Eine Benotung erfolgt nicht. Die Planungen sollen im Verlaufe der Ausbildung fortgeschrieben werden.
§ 33 (2) OVP Kolloquium
Im Kolloquium reflektiert der Prüfling zuerst den eigenen professionsbezogenen Entwicklungsprozess. Er zeigt Zusammenhänge seines beruflichen Handelns in Formen der Zusammenarbeit innerhalb kollegialer Gruppen auf. Der Prüfling kann sich auf Aspekte aus den Perspektivgesprächen gemäß § 15 beziehen.
§ 10 (5) OVP Ausbildung an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung
Ausbildungsberatung erfolgt insbesondere im Zusammenhang mit Unterrichtsbesuchen, sie umfasst auch in der überfachlichen Ausbildung wiederholte, an Ausbildungsstandards orientierte Information über den erreichten Ausbildungsstand der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters. Diese können von den Seminarausbilderinnen und Seminarausbildern sowie den Schulleiterinnen und Schulleitern jederzeit Auskunft über ihren Ausbildungsstand erhalten.
OVP Anlage 1: Kompetenzen und Standards für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung
Kompetenz 9: Lehrerinnen und Lehrer sind sich der besonderen Anforderungen des Lehrerberufs bewusst. Sie verstehen ihren Beruf als ein öffentliches Amt mit besonderer Verantwortung und Verpflichtung.
Kompetenz 10: Lehrkräfte verstehen ihren Beruf als ständige Lernaufgabe und entwickeln ihre Kompetenzen weiter.
[1] OVP 2018 Anlage 1: Kompetenzen und Standards für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung