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Topic outline
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Die Staatsprüfung
In der Staatsprüfung wird festgestellt, ob und in welchem Maße die Prüflinge die Ziele des Vorbereitungsdienstes gemäß § 1 OVP erreicht und Handlungskompetenzen für den Lehrerberuf, wie sie im Kerncurriculum formuliert sind, erworben haben.
Die "Hinweise für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter" des Prüfungsamtes informieren über häufig gestellte Fragen rund um die Staatsprüfung.
Webseite des Landesprüfungsamtes
Für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter
- Hinweise für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter
- FAQ: https://www.laquila.nrw.de/faq-staatspruefung
- Themenmitteilung
- Deckblatt Schriftliche Arbeit
- Versicherung am Ende der Schriftlichen Arbeit:
Am Ende einer Schriftlichen Arbeit müssen alle Prüflinge versichern, dass sie diese eigenständig verfasst haben und alle Entlehnungen – auch aus eigenen Arbeiten! – angegeben und kenntlich gemacht haben. Die konkrete Formulierung lautet wie folgt:
„Ich versichere, dass ich die vorliegende Schriftliche Arbeit eigenständig verfasst und keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen benutzt habe. Alle wörtlichen und sinngemäßen Übernahmen habe ich in jedem einzelnen Fall unter Angabe der Quelle als Entlehnung kenntlich gemacht. Das Gleiche gilt auch für beigegebene Zeichnungen, Kartenskizzen und Darstellungen. Verwendete KI-gestützte Schreib- und Bildwerkzeuge habe ich ebenfalls unter Angabe des Produktnamens, der Bezugsquelle und des genutzten Funktionsumfangs vollständig aufgeführt. Anfang und Ende von wörtlichen Textübernahmen habe ich durch öffnende und schließende Anführungszeichen, sinngemäße Übernahmen durch direkten Verweis auf die Verfasserin oder den Verfasser gekennzeichnet."
Für Ausbildungsschulen
Beurteilungsbeiträge
Langzeitbeurteilungen
- Hinweise für Schulen zur Langzeitbeurteilung
- Konsens der Ausbildungsschulen des ZfsL Engelskirchen
- Formular Langzeitbeurteilung
- Diagramm zur Erstellung von Langzeitbeurteilung
- Checkliste LZB Schule
Termine
- mit Ablauf des 31.10.2023: Eintritt ins Prüfungsverfahren ( § 29 Abs. 2 OVP )
- bis spätestens drei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstag: Übersendung der Langzeitbeurteilungen gemäß § 16 OVP an das Landesprüfungsamt
- 01.02.2023 bis 22.03.2023: Durchführung der Staatsprüfung
- 30.04.2023: Zeugnisausgabe im Seminar