Auszug aus der Schulmail der Bezirksregierung Köln vom 10.06.2024:
"Am 01.08.2024 tritt die anliegende Inklusionsvereinbarung in Kraft. Diese Inklusionsvereinbarung löst die bisher geltende Integrationsvereinbarung ab.
Die Inklusionsvereinbarung wurde gemeinschaftlich durch die Bezirksregierung Köln, die Schwerbehindertenvertretungen und die Personalräte aller Schulformen erstellt.
Ziel dieser Inklusionsvereinbarung ist es, Teilhabe gemeinsam zu leben. Dies ist Ansporn und Verpflichtung zugleich. In den Schulen und in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung Seite an Seite.
Inklusion bedeutet Teil sein und Teil haben aller Menschen. Das Recht auf Teilhabe ist nicht verhandelbar. Die Inklusionsvereinbarung dient als alltagstaugliche Orientierungshilfe für ein inklusives Schulleben, in dem alle Menschen mit ihren individuellen Stärken und Fähigkeiten anerkannt werden. Es bedeutet Wertschätzung der Vielfalt – eine Vielfalt, für welche die Bezirksregierung Köln und die Schulen und ZfsL stehen."